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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Beitrag vom: 15.02.2025, 19:08:43

Barrierefreiheit und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Der Name ist Programm)

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für Ihren Shopware Online-Shop – rechtssicher und nutzerfreundlich

Sie haben wahrscheinlich nach "Barrierefreiheit Online-Shop Gesetz" oder einem ähnlichen Begriff gesucht. Und genau hier beginnt das Problem: Wie heißt dieses neue Gesetz eigentlich genau, und welche Anforderungen stellt es?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erwartet von Online-Shop-Betreibern ab Juni 2025 eine Umsetzung der darin enthaltenen Forderungen. Insbesondere gelten diese Forderungen und die daraus resultierenden Anpassungen natürlich für E-Commerce-Systeme, also Online-Shops und auch generell für Anbieter elektronischer Dienstleistungen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird ab Juni 2025 zur Pflicht. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Betreiber von Webseiten, die Produkte, Dienstleistungen oder beispielsweise auch Beratungen auf dem digitalen / elektronischen Weg offerieren, ihre Webseite gemäß den Forderungen des BFSG neu gestalten oder bestehende Seiten anpassen. Dienen Webseiten der reinen Darstellung oder Verbreitung von Informationen, so greift das BFSG hier nicht. Behörden und öffentliche Einrichtungen sind dem BFSG hingegen auch hier unterworfen

Die juristischen Grundlagen zur Umsetzung des BFSG

Ausschlaggebend für die Umsetzung des BFSG ist die Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments, gleichsam als EAA (European Accessibility Act) bezeichnet. Sie sorgt dafür, dass ihr Inhalt unter anderem auch in deutsches Recht Eingang und somit seine Gültigkeit findet. Sie gilt mit *Stichtag 28.06.2025* für Produkte und Dienstleistungen, die online im Netz oder im öffentlichen Raum angeboten werden.

Weitergehende Infos zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen, Richtlinien und Empfehlungen könne Sie bei der Bundesfachstelle Barrierefreiheit finden. Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erarbeitete Leitfaden "Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes" (PDF als Anhang)¹ klärt zudem über viele Anforderungen in diesem Kontext auf und beschreibt die Zusammenhänge ebenfalls näher.

Weitergehend existiert eine Europäischen Norm für digitale Barrierefreiheit EN 301 549 V3.2.1, die schon seit längerem die Grundlage für die Umsetzung in der Gestaltung öffentlicher und behördlicher Websites darstellt. (PDF als Anhang)²


Wichtiger Hinweis

Konsultieren Sie bitte in allen offenen Fragen zu diesem Thema im Zweifelsfall einen sachkundigen Rechtsanwalt oder Rechtsbeistand, da dieser Text keine Rechtsberatung ersetzen kann. Es gilt also mit einem Rechtsbeistand zu klären, inwieweit Ihr Shop unter das BFSG fällt und Barrierefreiheit umgesetzt werden muss. Beispielsweise gelten im reinen B2B-Bereich etwas andere Vorgaben als im B2C-Bereich, da B2B mit einer geringeren Relevanz betrachtet wird. Es geht im BFSG nämlich vorrangig um Inklusion für Endverbraucher und Nutzer.

Lesenswertes zum rechtlichen Background

https://www.it-recht-kanzlei.de/faq-barrierefreiheit-online-shops-bfsg.html



Was bedeutet der Begriff Barrierefreiheit nun im Kontext von Shopware Online-Shops konkret?

Primär bedeutet Barrierefreiheit, dass Menschen mit geistigen oder körperlichen Beeinträchtigungen einen barrierefreien, ergonomisch optimierten und an ihre Bedürfnisse angepassten Zugang zu Webseiten erhalten. Hürden in der Interaktion zwischen Mensch und Maschine (Webseite) sollen also reduziert oder gänzlich vermieden werden. Es gibt zentrale Attribute dieser ergonomischen Optimierung, die auch gleichzeitig die praktische Grundlage für die Umsetzung des BFSG darstellen. Zu nennen sind hier Verständlichkeit, Bedienbarkeit, Wahrnehmbarkeit und die Kompatibilität (Robustheit).

Teilweise sind dies auch Forderungen, die seit Jahrzehnten eine generelle Zielstellungen der Software-Ergonomie sind. Hier sei das Beispiel erwähnt, dass die Bedienung eines Programms oder einer App selbsterklärend sein sollte. Auch stellt die Kompatibilität der Website bezüglich unterschiedlicher Endgeräte eine Forderung dar. So sollten mobile Endgeräte wie Smartphone oder Tablet die Seiten in Bezug auf ihre Nutzbarkeit, Darstellung und Stabilität nicht einschränken und keine zusätlichen Hürden darstellen.

Seit Jahren ist auch hier im Zuge einer Vereinfachung der Benutzeroberflächen bei den Betriebssystemen mobiler Endgeräte (beispielsweise Android) ein Wechsel des Designs der Objekte und Metaphern zu erkennen. Die Oberflächen werden zunehmend optisch lean und clean (flach / mager und sauber) gestaltet und die Bedien-Metaphern im Kontext auf das Wesentliche reduziert. Hohe Kontraste bei der Farbwahl und simple Formen, die auf unnötige Zierelemente verzichten, sind zum visuellen Standard geworden und vereinheitlichen das Design der Benutzeroberflächen. Auch Betriebssysteme, die auf Desktopgeräten zum Einsatz kommen, folgen stetig dieser ästhetischen Norm.

Es lassen sich vier essentielle Prinzipien einer umfassenden Barrierefreiheit erkennen

  1. Die Bedienbarkeit
    • Alle Objekte und Funktionen der Webseite, also die gesamte Oberfläche, sollten gut zugänglich und alle Zusammenhänge deutlich erkennbar sein.
  2. Die Verständlichkeit
    • Alle Bedienelemente sollten in ihrer Zweckdienlichkeit gut nachvollziehbar und die angebotenen Informationen gut verständlich sein.
  3. Die Portabilität, Kompatibilität oder Robustheit
    • Die Webseite sollte auf allen Endgeräten mit derselben optimierten Ergonomie und ohne visuellen oder inhaltlichen Bruch dargestellt werden.
  4. Die Wahrnehmbarkeit
    • Benutzeroberfläche und Content müssen auch von Usern mit eingeschränkter sinnlicher Wahrnehmung eindeutig unterscheidbar erfasst werden können.

Alle vier Prinzipien sind somit als die Grundlage der Barrierefreiheit anzusehen, die sich ebenfalls in den Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1 (WCAG 2.1) wiederfinden.

Historischer Ursprung dieser Forderungen und Empfehlungen ist das W3C, das sich seit Jahrzehnten darum bemüht, Webdesign und Webentwicklung für Menschen mit Behinderungen so barrierefrei wie möglich zu gestalten.


In Summe geht es den neuen Bestimmungen darum, allen Menschen / Usern unabhängig von kognitiven oder physischen Beeinträchtigungen die uneingeschränkte Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten zu gewähren. Nach Inkrafttreten des BFSG lässt sich auch eindeutig feststellen, dass Webseiten, die diese vier Grundforderungen nicht erfüllen, auch nicht als barrierefrei anzusehen sind.

Der demografische Wandel in unserer Gesellschaft, der große Kohorten älterer Mitmenschen verzeichnet, unterstreicht die Notwendigkeit barrierefreier Webseiten. Der Begriff der Barrierefreiheit sollte in der öffentlichen Wahrnehmung vielleicht auch weiter gefasst werden, denn auch ein auf dem Arm getragenes Kleinkind kann für seine Eltern in diesem Augenblick oder für ein paar Stunden eine gewisse Beeinträchtigung bei der Mensch-Maschine-Interaktion darstellen.

Interessant auch, dass das BFSG nicht nur für immaterielle Objekte gilt, sondern auch für gängige Geräte und Bedienoberflächen im privaten und öffentlichen Raum. Zu nennen sind hier beispielsweise eBook Reader, Fahrkartenautomaten, Pfandrückgabesysteme, Geldautomaten sowie internetfähige Fernsehgeräte. Begleitend dazu lassen sich E-Books, Dienstleistungen von Banken und Kreditinstituten, Applikation auf mobilen Endgeräten für den öffentlichen Personenverkehr und der elektronische Geschäftsverkehr als digitale oder online angebotene Dienstleistungen aufzählen. Auch sie müssen den Forderungen des BFSG und somit ebenfalls in seiner Umsetzung folgen.

Was ist seitens der Shopbetreiber zu tun?

Eine vollumfängliche Beschreibung oder detaillierte Liste der umzusetzenden Schritte ist ohne Kenntnis des jeweiligen Systems und seiner (auch rechtlichen) Betriebsbedingungen nicht möglich. Es können aber bereits essentielle Punkte ausgewiesen werden, die mit Sicherheit eine zentrale Beachtung bei der Beurteilung der Barrierefreiheit finden werden.

Die folgenden Punkte sind letztendlich auch unter den Kernforderungen der WCAG des W3C Konsortiums zusammenfassbar und stellen somit bereits eine sehr detaillierte Aufstellung dar:

  1. Jede eigenständige Seite des Shops sollte eine führende H1 Auszeichnung besitzen.
  2. Die Schriftgröße und Art so wählen, dass die Texte jederzeit lesbar sind und in ausreichendem Kontrast zum Hintergrund setzen.
  3. Relevanten Content auch in leichter Sprache anbieten.
  4. Die Schrift von Texten und zentralen Elementen sollte sich vergrößern lassen.
  5. Der Inhalt der Seite sollte auch nach der Vergrößerung vollständig bleiben.
  6. Klare Anweisungen und leicht verständliche Fehlermeldungen bei Formularen und relevanten Interaktionselementen.
  7. Alle CTA-Objekte (Call-To-Action) und interaktiven Elemente müssen ausreichend groß und vor allem deutlich voneinander unterscheidbar sein.
  8. Alle CTA-Objekte und interaktiven Elemente sollten auch allein über die Tastatur ansteuerbar und bedienbar sein.
  9. Alle CTA-Objekte und interaktiven Elemente (auch Eingabefelder, Drop-Downs, Links und Formulare) sollten eine spezielle Auszeichnung im Quelltext erhalten.
    • Konsequenter Einsatz von ARIA-Attributen.
    • Dies ermöglicht Assistenzsystemen wie Screenreadern, sie zu erkennen, korrekt auszugeben und darüber hinaus auch zu bedienen.
  10. Alle angebotenen Dokumente, vor allem gängige PDF-Dateien, sollten barrierefrei zugänglich und auch selbst barrierefrei gestaltet sein.
  11. Jedweder textliche Inhalt sollte in Struktur und jeweiliger Sprache fehlerfrei und verständlich, also nicht verklausuliert verfasst werden.
  12. Barrierefreie Cookie Banner und Dialogfelder zu Cookies sind wichtig.
  13. Grafiken und Bilder sollten von Alternativtexten begleitet werden.
  14. Eingebundene Videos sollten klar lesbare Untertitel besitzen.
  15. Kontaktaufnahme zum Unternehmen über mehrere Wege ermöglichen.
    • Telefon
    • Email
    • Kontaktformular
  16. Barrierefreie Bereitstellung einer Erklärung zur Barrierefreiheit anbieten.
  17. Ein wiederum barrierefreies Formular oder eine Möglichkeit zur Meldung etwaiger nicht barrierefreier Elemente im Frontend bereitstellen.

Bedeutsam hervorgehoben und zusammengefasst lässt sich jetzt schon sagen, dass alle am Warenkorb, Checkout, Bezahlvorgang und an gesetz- und vertraglich relevanten Stellen im System beteiligte Interaktionselemente und Hinweistexte primär einer Prüfung auf Barrierefreiheit standhalten sollten. Sind und waren sie doch auch schon in der Zeit vor den Forderungen des BFSG häufig der Kritik bezüglich ihrer Usability oder Ergonomie ausgesetzt.

Einen finalen und generell verbindlichen "Bauplan" für einen im Sinne des neuen Gesetzes 100%ig barrierefreien Online-Shop gibt es mit dem heutigen Kenntnisstand also nicht. Auch sind Widersprüche zu erkennen. Beispielsweise sind die meisten AGBs in juristischer Sprache abgefasst und stehen hierdurch einer leichten Lesbarkeit und Verständlichkeit eher konträr gegenüber.


Hinweis

Videos und Dateien (beispielsweise Youtube Content und PDF-Dateien), die vor dem Stichtag des Inkrafttretens erstellt und eingebunden worden sind, fallen nicht unter die Umsetzung des BFSG.

Vorteile für Online-Händler bei der Umsetzung des BFSG

Abgesehen von der rechtlichen Verpflichtung, die Forderungen des BFSG in Online-Shops umsetzen zu müssen, bringen diese Forderungen unserer Meinung auch technische und vor allem strategische (Wettbewerbs)Vorteile mit sich.

  • Schlankes und generell standardisiertes HTML kann die Ladezeiten des Systems beschleunigen.
  • Die klare Gliederung der Objekte und die Vereinheitlichung ihrer Darstellung schafft einen Standard, den beispielsweise Google als Suchmaschine prämiert und hierdurch ein höheres Ranking erwartet werden kann.
  • Es wird oftmals eine neue Kundengruppe angesprochen, die ein meist zuverlässigeres Kaufverhalten zeigt, als andere Kundengruppen. Es können also treue Neukunden gewonnen und die Bindung zu ihnen gestärkt werden.
  • Globale Rechtssicherheit durch globale Standards. Die Umsetzung des BFSG trifft auf eine weltweite Zustimmung, was bei Verkauf in andere Länder bedeutet, dass hierzu Rechtssicherheit herrscht.
  • Die Customer Journey wird generell simpler, was auch anderen Kunden zugute kommt, die ein eher zögerliches Kaufverhalten besitzen.
  • Händler können die Reichweite ihres Shops und Angebotes erhöhen.
  • Die Umstellung oder Erweiterung auf ein inklusives Frontend im Shop ist gleichzeitig auch eine Chance, potenzielle Fehler zu identifizieren und zu korrigieren. Insbesondere gilt das für die Version auf mobilen Endgeräten.
  • Ein genereller gesellschaftlich positiver Beitrag zur Verbesserung der Teilhabe für Personen mit Beeinträchtigungen wird geleistet.
    • Er stärkt nicht zuletzt auch die Marke und die öffentliche Reputation.

Einhaltung des BFSG, Kontrolle, Strafe bei Missachtung oder Verstoß

Die Kontrolle zur Einhaltung des BFSG obliegt prinzipiell den Bundesländern. Bei offensichtlichen Verstößen ergeht wahrscheinlich - und der aktuellen Rechtslage folgend - eine Aufforderung zur Stellungnahme an den Shopbetreiber. Aber auch Marktbegleiter können auf die verzerrte Wettbewerbssituation durch Nichteinhaltung des BFSG gegen andere Unternehmen vorgehen und auch Endkunden sind berechtigt, offensichtliche Verstöße zu melden. Bekannterweise ist aber auch damit zu rechnen, dass sich unabhängig agierende Rechtsanwaltskanzleien mit der Einhaltung des BFSG befassen werden...

Sind Verstöße nachweislich bekannt und eingeräumte Fristen zur Beseitigung verstrichen oder missachtet worden, können Sanktionen und Strafen bestimmt werden. Diese können vom partiellen Verbot des Angebotes der Produkte bis zum Verhängen von empfindlich hohen Bußgeldern reichen.

Unter bestimmten Bedingungen kann allerdings auch eine Übergangsfrist oder eine gänzliche Befreiung von der Umsetzung des BFSG gelten. Zudem muss Barrierefreiheit im digitalen, kulturellen und sozialen Raum auch als Prozess begriffen werden. Weitere Anpassungen werden wahrscheinlich folgen, bevor sich im Laufe der Zeit ein "Goldstandard" etabliert. Ebenfalls ist eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Kontext des reinen Kaufprozesses sinnvoll. Denn nicht alle Forderungen zur Barrierefreiheit müssen zwanghaft "mit der Gießkanne" zur Anwendung gebracht werden.

IST-Zustand der Barrierefreiheit Ihres Shops im Vorfeld testen

Um ein Gefühl für den Umfang der Forderungen zur Barrierefreiheit und eine erste Übersicht nötiger Handlungsschritte zur Umsetzung in Ihrem System zu bekommen, bieten sich Vorabtests an. Nachfolgend haben wir zwei unsererseits getestete Anbieter aufgelistet, die eine kostenfreie Ersteinschätzung ermöglichen und dabei auch die in Deutschland relevanten Kriterien zur Barrierefreiheit von Webseiten berücksichtigen.


Schlussbetrachtung und Fazit

Vor dem Hintergrund des Inkrafttretens des BFSG ergeben sich ein gewisser Zugzwang und Herausforderungen. Der Gesetzgeber erwartet von uns eine Sensibilisierung für das Thema an sich, die konkrete Umsetzung der Forderungen im Detail und im richtigen Zusammenhang. Dies bedeutet für Shopbetreiber zunächst eine Investition.

Auf der "Guthabenseite" lassen sich aber durchaus die folgenden Punkte verbuchen:

  • Zugewinne im SEO
  • Erschließung neuer Kundengruppen
  • Revision oder Optimierung des Quellcodes
  • Eine Verschlankung oder Modernisierung des Frontends

Auch bei Shopware steht die Umsetzung des BFSG schon länger im direkten Fokus. Das bedeutet, dass mit jedem kommenden Update auch weitere rechtssichere Lösungen ausgerollt werden.

Der alltägliche Gebrauch und Umgang mit mobilen Endgeräten zeigt es uns im Prinzip schon seit Jahren. Eine Reduzierung auf das Wesentliche bei der Informationsbeschaffung, der Interaktion mit digitalen Inhalten und dem Konsum medialer Unterhaltung erfährt auf diese Weise immer höhere Akzeptanz und Beliebtheit.

Die geforderten Schritte hin zur Inklusion im E-Commerce durch einen barrierefreien Auftritt sind beschlossene Sache. Sie sind nicht nur ein politischer Akt für den Zusammenhalt der Gesellschaft, sondern werden Menschen mit Beeinträchtigung tagtäglich an digitalen Einkaufserlebnissen teilhaben lassen. Die Umsetzung der Initiative zur Barrierefreiheit ist für Online-Händler folgerichtig auch ein Schritt in eine ökonomisch sichere Zukunft.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Analyse zum Handlungsbedarf Ihres Systems, beraten dazu und sprechen eine Empfehlung zur Umsetzung eines barrierefreien Designs aus.


¹) Anhang: bmas-leitlinien-bfsg.pdf
²) Anhang: en_301549v030201p.pdf


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